Du willst dir ein Fahrrad zulegen, ohne dabei einen hohen Betrag auf einmal zahlen zu müssen? Dann ist das Fahrradleasing genau das Richtige für dich! Abgesehen davon, dass das Fahrrad in monatlichen Raten abbezahlt wird, bietet das Konzept des Dienstradleasing jede Menge Vorteile, unter anderem steuerliche Begünstigungen, aber dazu gleich noch mehr.
— Arbeitnehmer
Du bist Arbeitnehmer und willst dein Wunschrad leasen? Das ist kein Problem, denn ob E-Bike, Lastenrad oder das herkömmliche Biobike, ob Mountainbike, Rennrad oder doch lieber das alltagstaugliche Citybike, die Wahl liegt ganz bei dir!
Abgesehen von deinem Wunschrad hast du auch eine freie Wahl über jegliches Fahrradzubehör oder ein zu dir passendes Versicherungspaket. Die monatliche Rate wird dabei über eine Gehaltsumwandlung finanziert, wodurch du als Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen profitieren kannst. Die Leasingraten werden über 36 Monate hin vom Bruttogehalt abgezogen, was das zu versteuernde Einkommen reduziert.
Am Ende deines Leasingvertrages hast du selbstverständlich die Möglichkeit für eine Schlussrate das Fahrrad zu übernehmen. Du willst dein Dienstrad auch privat nutzen, ist das denn überhaupt erlaubt? Ja natürlich! Das Dienstradleasing soll sogar dazu anregen, dass sich die Bevölkerung mehr für das Radfahren motiviert, denn es ist gesünder für den Nutzer und zudem noch wesentlich umweltfreundlicher.
— Arbeitgeber
Du bist Arbeitgeber und fragst dich warum du Dienstradleasing für deine Mitarbeiter anbieten solltest?
Auch Arbeitgeber können steuerliche Vorteile aus geleasten Fahrrädern ziehen. Die Diensträder können als Betriebsausgaben abgesetzt werden und durch die Gehaltsumwandlung können auch Lohnnebenkosten gesenkt werden. Zudem förderst du die Gesundheit und Motivation deiner Mitarbeiter und stellst ein Image eines umweltbewussten und mitarbeiterfreundlichen Unternehmens dar.